Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ferienhaus „Stella Heide“

 

1. Die Vermieterin, Silke Röhlig, schließt als Geschäftsbesorgerin die Mietverträge mit den Feriengästen in eigenem Namen als Eigentümerin ab.

2. Die im Ferienhaus ausgelegte Hausordnung ist vom Mieter einzuhalten. In erforderlichen Fällen ist dem Vermieter oder der vor Ort bevollmächtigten Person zu jeder Tages- und Nachtzeit das Betreten des Hauses erlaubt.

3. Der Mieter darf das Ferienhaus nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen. Das Haus darf während der gebuchten Urlaubszeit nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen genutzt werden. Die Nutzung durch weitere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen.

4. Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthalts bemessen. Sie beträgt pro Tag und Person:
für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober: 2,00 Euro
für den Zeitraum vom 01. November bis 31. März: 1,50 Euro
TIPP: An- und Abreisetag werden als 1 Tag gezählt

5. Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mit in das Ferienhaus genommen werden, es sei denn, der Vermieter gestattet dies schriftlich.

6. Der Vermieter ist an den Mietvertrag/ Buchung erst gebunden, wenn Anzahlung und Restzahlung in den genannten Fristen geleistet wurden.

7. Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse wie z.B. Wasser- ,Sturm-,Brandschäden usw. unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, bzw. die Buchung zu stornieren. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

8. Der Mieter ist berechtigt, vom Mietvertrag/ von der Buchung zurückzutreten. Aus Gründen der Beweissicherung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tage, an dem sie beim Vermieter eingeht.
Die Rücktrittsgebühren für das Haus betragen

– vom Beginn des Mietvertrages bis 14 Tage vor Mietbeginn 50%
– danach werden 100% des Mietpreises fällig

unter der Voraussetzung, dass eine Wiedervermietung des Ferienhauses nicht möglich war. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

9. Für vom Mieter eingebrachte Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

10. Fest installierte Gegenstände im Haus, wie z.B. Kühlschränke, Öfen etc. dürfen nicht verschoben oder anderweitig als vorgesehen benutzt werden. 

 11. Jede Beschädigung ist unverzüglich innerhalb von 2 Tagen dem Vermieter anzuzeigen.

12. Am Anreisetag steht das Haus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt individuell nach telefonischer Absprache. Anreisen vor 16.00 Uhr bedürfen der vorherigen und rechtzeitigen Absprache mit dem Vermieter. Am Abreisetag ist das Haus bis 10.00 Uhr zu verlassen.